Neuer Zahnarzt-Tarif (Dentotar) ab 1.1.2018
Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und ihre Tarifpartner der Unfall- (UV), der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV) haben am 3. Mai 2017, in Bern den revidierten Zahnarzttarif unterzeichnet. Für Patienten und Versicherer wird damit die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Das Kostenmodell der Tarifstruktur wurde ebenso aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst. Der revidierte Tarif ist auf den 1. Januar 2018 in Kraft getreten
Der Tarif aus dem Jahr 1994 basierte auf dem Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) von 1992. Die Neuberechnung beinhaltet einen teilweisen Ausgleich der seither angestiegenen Kosten in der Praxis. Diese Anpassung betrifft aber nicht nur den Sozialversicherungsbereich von UV, MV und IV, welcher ungefähr 2 bis 3 Prozent der gesamthaften Zahnarztkosten in der Schweiz ausmacht. Die Preise für die Privatpatienten sind davon teilweise auch betroffen, da wir in diesem Bereich die seit 2004 gestiegenen Kosten bisher nie angeglichen haben. Damit liegt der Taxpunktwert für Privatpatienten nahe dem Taxpunktwert für Sozialversicherungsfälle (UV/MV/IV).
Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP) sind von dieser Tarifrevision nicht betroffen. Dort gilt bis auf weiteres der alte Tarif mit dem Taxpunktwert CHF 3.10 (Taxpunktwert KVG).
Krankenpflege-Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen (nach VVG) werden nach dem revidierten Tarif abgerechnet und können wie bisher bei den Krankenkassen eingereicht werden.